Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohn-/Firmensitz. Die Großen Kreisstädte - Achern, Kehl, Lahr (mit Kippenheim) , Oberkirch (mit Lautenbach und Renchen) und Offenburg, sind bei der Genehmigung von Schwertransporten selbst zuständig.
Verfügbare Formulare:
Antrag zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr - [PDF: 252 KB]